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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von DERYA DESIGN an den Kunden

(AGB Verkauf)

 

Anwendbar im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

1.     Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Kaufverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge, die zwischen DERYA DESIGN (nachfolgend: „DERYA DESIGN“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden, auf deren Basis DERYA DESIGN Lieferungen und Leistungen an den Kunden erbringt. Die AGB gelten auch dann, wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht erwähnt werden. Die von DERYA DESIGN geschuldeten Leistungen werden nachfolgend auch als „Vertragsleistungen“ bezeichnet.

1.2    Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, DERYA DESIGN hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn DERYA DESIGN eine Lieferung oder Leistung an den Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.3    Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB, die zwischen DERYA DESIGN und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

1.4    Hinweise in diesen AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

2.      Vertragsschluss

2.1.    Angebote und Kostenvoranschläge von DERYA DESIGN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2.    Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit dar.

2.3.    Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist DERYA DESIGN berechtigt, diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen.

2.4.    Bestellungen und Nebenabreden werden erst verbindlich, wenn sie von DERYA DESIGN durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder mit einer Kundenfreigabe bestätigt wurden. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von DERYA DESIGN auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.5.    Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für DERYA DESIGN nicht verbindlich.

 

3.      Ausführung der Vertragsleistung

3.1.    Für den Umfang der Vertragsleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung sowie die Kundenfreigabe/ Korrekturabzug von DERYA DESIGN maßgebend.

3.2.    Die Vertragsleistungen werden grundsätzlich gemäß FCA Incoterms® 2020 (DERYA DESIGN, Erich-Kästner-Strasse 1, 72461 Albstadt) erbracht.

3.3.    Design- und Formänderungen bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind.

3.4.    Soweit nicht anders vereinbart, räumt DERYA DESIGN dem Kunden an den vertragsgemäß zu übergebenden Zeichnungen und Daten (insbesondere Handbücher und Betriebsanleitungen) eine einfache, zeitlich befristete, ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz in dem Umfang ein, der zur Nutzung der Vertragsleistung erforderlich ist. Solche Zeichnungen und Daten darf der Kunde ohne Zustimmung von DERYA DESIGN nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben.

3.5.    DERYA DESIGN ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

3.6.    DERYA DESIGN ist berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistungen durch Subunternehmer zu erbringen.

3.7.    Der Kunde ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziffer 9.1, die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber DERYA DESIGN zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.

3.8.    Ist im Einzelfall eine Vertragsleistung durch den Kunden abzunehmen, erfolgt die Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch Ingebrauchnahme des Werkes durch den Kunden. Bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

 

4.      Nachträgliche Änderung der Vertragsleistung

DERYA DESIGN ist nach Vertragsschluss zu einer Änderung der Vertragsleistung nur verpflichtet, wenn sich die Parteien über eine Anpassung der Vergütung und etwaig vereinbarter Leistungsfristen geeinigt haben.

5.      Fristen; Verzug

5.1.    Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind.

5.2.    Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch DERYA DESIGN, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten (insbesondere der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, der Abklärung von technischen Fragen etc.) sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

5.3.    Für die Einhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung von DERYA DESIGN, die rechtzeitige Übergabe der Ware an die Transportperson maßgeblich.

5.4.    Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder andere von DERYA DESIGN nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, Unwetterereignisse, Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, behördliche Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche, die Zulieferanten von DERYA DESIGN betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die DERYA DESIGN und deren Zulieferanten betreffen und Auswirkungen der COVID-19 Pandemie.

5.5.    DERYA DESIGN hat einen Verzug von Vorlieferanten oder Subunternehmern nicht zu vertreten.

 

6.      Gefahrübergang

6.1.    Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung von DERYA DESIGN, mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über.

6.2.    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder mit einer Mitwirkungshandlung in Schuldnerverzug, kann DERYA DESIGN den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt pro Verzugstag 0,2% des Nettopreises der Lieferung, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises der Vertragsleistung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht abweichend von Ziffer 6.1 in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

6.3.    Angelieferte Ware ist von dem Kunden unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Der Kunde ist zur Entgegennahme auch dann verpflichtet, wenn die zur Verfügung gestellte Ware Mengenabweichungen von bis zu 5% aufweist oder die zur Verfügung gestellte Ware unwesentlich zu früh geliefert wurde.

 

7.      Preise

7.1.    Es gilt der vereinbarte Preis in EUR, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt. Bei Zahlung in einer ausländischen Währung trägt der Kunde das Risiko von Kursschwankungen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. Bei grenzüberschreitender Lieferung wird DERYA DESIGN von bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Der Kunde verpflichtet sich bei grenzüberschreitender Lieferung innerhalb der EU, DERYA DESIGN unverzüglich die entsprechende Umsatzsteuer - Identifikationsnummer mitzuteilen. Der Kunde wirkt bei den zur Erlangung einer Steuerbefreiung nach deutschem oder ausländischem Umsatzsteuerrecht geforderten weiteren Nachweisen im dazu erforderlichen Umfang mit. Von DERYA DESIGN abzuführende, deutsche oder ausländische Umsatzsteuer wird neben dem Nettopreis in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu tragen.

7.2.    Erhält der Kunde keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei Lieferung je-weils gültige Preisliste.

7.3.    Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen aufgrund der Änderung von Rohstoffpreisen der jeweils betroffenen Ware oder aufgrund von sonstigen wesentlichen Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten ein, die wesentlich sind (d.h. eine Erhöhung von mehr als 10%) und nicht durch eine Ermäßigung anderer Kostenfaktoren kompensiert werden, ist DERYA DESIGN berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. DERYA DESIGN ist in diesem Fall zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. DERYA DESIGN wird auf Verlangen des Kunden die preisändernden Faktoren nachweisen.

7.4.    Ansprüche von DERYA DESIGN auf Zahlung des Kaufpreises verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

 

8.      Zahlungsbedingungen

8.1.    Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung von DERYA DESIGN sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.2.    Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn DERYA DESIGN über den Betrag verfügen kann.

8.3.    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist DERYA DESIGN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gemäß Zinssatz für Verzugszinsen an den jeweils aktuellen Basiszinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB)). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

8.4.    Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde außerdem nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.5.    DERYA DESIGN ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt wer-den, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von DERYA DESIGN durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die Bezahlung offener Forderungen von DERYA DESIGN verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von DERYA DESIGN bestehen.

 

9.      Gewährleistung

9.1.    Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Kaufverträgen und Werklieferverträgen (jedoch nicht bei Werkverträgen) setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von DERYA DESIGN für den betreffenden Mangel ausgeschlossen. Der Kunde hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an DERYA DESIGN zu beschreiben.

9.2.    Soweit in der Auftragsbestätigung die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

9.3.    Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde DERYA DESIGN nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt DERYA DESIGN bei Kaufverträgen keine Haftung.

9.4.    Bei Mängeln der Ware ist DERYA DESIGN nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.

9.5.    DERYA DESIGN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.6.    Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet DERYA DESIGN nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann DERYA DESIGN vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

9.7.    Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die DERYA DESIGN dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

9.8.    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln oder Schäden

9.8.1. die auf mangelhafte Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind; oder

9.8.2. die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung abweichend von der Betriebsanleitung, aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Wartung, Pflege, infolge übermäßiger Beanspruchung oder Veränderung der Ware, Verschleiß, höherer Gewalt oder infolge besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vor ausgesetzt sind, entstehen.

9.9.    DERYA DESIGN haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Kunde die Konstruktion oder das Material abweichend von dem Leistungsspektrum von
DERYA DESIGN vorgeschrieben hat.

 

10.     Gewährleistung bei Werkverträgen

Bei Werkverträgen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der Ziffern 9.2 und 9.4 bis 9.9 folgende Regelungen:

10.1.    Bei Werkverträgen haftet DERYA DESIGN nicht für Mängel, die auf von dem Kunden beigestellten Materialien oder einer von dem Kunden erteilten Weisung beruhen.

10.2.    Der Kunde hat offensichtliche Mängel des Werkes unverzüglich in Textform anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 14 Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die Absendung der Anzeige maßgeblich ist. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, ist die Haftung von DERYA DESIGN für den betreffenden offensichtlichen Mangel ausgeschlossen. Der Kunde hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an DERYA DESIGN in Textform zu beschreiben.

 

11.     Haftung

11.1.    Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet DERYA DESIGN bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2.    Auf Schadensersatz haftet DERYA DESIGN – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DERYA DESIGN, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

11.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

11.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DERYA DESIGN jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3.    Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden DERYA DESIGN nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4.    Soweit nicht abweichend vereinbart, haftet DERYA DESIGN nicht für einen bestimmten Erfolg beschriebener Behandlungsmethoden.

12.     Verjährung

12.1.    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beträgt die allgemeine Verjährungs-frist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit an die Stelle der Ablieferung bei einem Werkvertrag die Abnahme tritt, beginnt die Verjährung von einem Jahr mit der Abnahme.

12.2.    Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

12.3.    Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Vertragsleistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

12.4.    Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 11.2 Satz 1 und Ziffer 11.2.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

13.     Eigentumsvorbehalt

13.1.    Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von DERYA DESIGN.

13.2.    Darüber hinaus bleibt DERYA DESIGN Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunde und DERYA DESIGN.

13.3.    Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt DERYA DESIGN schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. DERYA DESIGN nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an DERYA DESIGN zu leisten. Weitergehende Ansprüche von DERYA DESIGN bleiben unberührt. Der Kunde hat DERYA DESIGN auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

13.4.    Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die DERYA DESIGN nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwirbt DERYA DESIGN Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde an DERYA DESIGN bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. DERYA DESIGN nimmt diese Übertragung an. Die Regelungen dieser Ziffer 13.4 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird.

13.5.    Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von DERYA DESIGN gefährdenden Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde DERYA DESIGN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von DERYA DESIGN zu informieren und an den Maßnahmen von DERYA DESIGN zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.

13.6.    Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten an DERYA DESIGN ab. DERYA DESIGN nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von DERYA DESIGN gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an DERYA DESIGN zu leisten.

13.7.    Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an DERYA DESIGN abgetretenen Forderungen treuhänderisch für DERYA DESIGN im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an DERYA DESIGN abzuführen. DERYA DESIGN kann die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber DERYA DESIGN nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird.

13.8.    DERYA DESIGN ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von DERYA DESIGN aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DERYA DESIGN.

13.9.    Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach dieser Ziffer 13 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Kunde DERYA DESIGN hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde alles tun, um DERYA DESIGN unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

14.     Rücktritt; Kündigung; Vertragsaufhebung

14.1.    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn DERYA DESIGN die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

14.2.    Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

14.3.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DERYA DESIGN unbeschadet von sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechten berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

14.4.    Der Kunde hat DERYA DESIGN oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann DERYA DESIGN die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

14.5.    Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 14 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

 

15.     Schutzrechte

15.1.    Stellt der Kunde DERYA DESIGN Designs, Logos, Slogans, Markenzeichen oder sonstige Kennzeichen zur Verfügung (nachfolgend „Kunden-Zeichen“), gilt Folgendes:

15.1.1. Der Kunde räumt DERYA DESIGN an den Kunden-Zeichen das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Kunden-Zeichen in dem Umfang zu nutzen, der zum Zweck der Ausführung der Vertragsleistung erforderlich ist. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, die Kunden-Zeichen in andere Produkte zu integrieren, zu ändern, zu bearbeiten oder andere Umgestaltungen vorzunehmen.

15.1.2. Der Kunde gewährleistet, dass die Benutzung der Kunden-Zeichen durch DERYA
DESIGN zum Zweck der Ausführung der Vertragsleistung keine Markenrechte, Urheberrechte, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

15.1.3. Sofern DERYA DESIGN aufgrund der Nutzung von Kunden-Zeichen von einem Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Kunde, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat, verpflichtet, DERYA DESIGN von diesen Ansprüchen freizustellen.

15.2.    Erstellt DERYA DESIGN für den Kunden Designs, Logos, Slogans, Markenzeichen oder sonstige Kennzeichen (nachfolgend „DERYA DESIGN-Zeichen“), gilt Folgendes:

15.2.1. DERYA DESIGN räumt dem Kunden zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung die übertragbaren Rechte, insbesondere die Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung frei von Rechten Dritter zur nicht-exklusiven, räumlich, übertragbaren, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht.

15.2.2. DERYA DESIGN ist berechtigt, DERYA DESIGN-Zeichen in gleicher oder abgeänderter Form für andere Kunden zu verwenden.

15.2.3. Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright DERYA DESIGN. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung von DERYA DESIGN.

15.2.4. Alle mit den gelieferten Arbeiten von DERYA DESIGN zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei DERYA DESIGN.

 

16.     Geheimhaltung

16.1.    Kaufmännische Angebote, Zeichnungen und technische Unterlagen oder andere technische Informationen dürfen ohne Zustimmung von DERYA DESIGN nicht kopiert, reproduziert, an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden, es sei denn, die ist zur Nutzung des Produkts erforderlich. An sämtlichen Unterlagen, die nicht bestimmungsgemäßer Teil der vertraglichen Lieferungen und Leistungen sind, behält sich DERYA DESIGN sämtliche Rechte vor.

16.2.    DERYA DESIGN und der Kunde sind verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder zur Erfüllung der Verpflichtungen und Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag erforderlich ist. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben und ihrerseits in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

16.3.    Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig).

16.4.    Der Kunde wird durch geeignete vertragliche Abreden mit seinen Mitarbeitern sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

 

17.     Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster

17.1.    Die Produktion, -überwachung und -leitung durch DERYA DESIGN erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist DERYA DESIGN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zugeben. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit DERYA DESIGN schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären.

17.2    DERYA DESIGN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 17.3    DERYA DESIGN ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Kunden zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, DERYA DESIGN ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Kunden.

17.4    Von allen vervielfältigten und durch DERYA DESIGN erstellten Arbeiten überlässt der Kunde DERYA
DESIGN bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. DERYA DESIGN ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. DERYA DESIGN ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch Kunde, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen. Vor Ausführung von Vervielfältigungen, von durch DERYA DESIGN erstellten Produkten, durch andere Unternehmen als DERYA
DESIGN, sind DERYA DESIGN Korrekturmuster vorzulegen. 17.5    Der Kunde erhält von DERYA DESIGN nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind DERYA DESIGN umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen zuzusenden. 

17.6    Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurück zu senden.

17.7    Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich oder mündlich nichts anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei DERYA DESIGN ein, so gilt dieser als fehlerfrei. 

17.8    Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er für Richtigkeit und Tippfehler.

18.     Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

18.1    Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel DERYA DESIGN berechnet. 

18.2    Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen.

18.3    DERYA DESIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich DERYA DESIGN vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller DERYA DESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde DERYA DESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

 

19.     Erwähnungsanspruch

19.1    DERYA DESIGN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf DERYA DESIGN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

20.     Anwendbares Recht; Gerichtsstand

20.1.    Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu DERYA DESIGN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist der Sitz von DERYA DESIGN.

DERYA DESIGN ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

 

21.     Sonstiges

21.1.    Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DERYA DESIGN möglich.

21.2.    Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von DERYA DESIGN ist der Sitz von DERYA DESIGN.

 

Stand: 2024

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